Seit 01.07.2019 haben sich die Berufsgenossenschaft und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) auf ein gemeinsames Abrechnungsverfahren geeinigt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger/Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft über die Änderungen.
Für betrieblich Ersthelfende übernimmt in der Regel Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Lehrgangsgebühr. Die Schulung muss vorab mit einem Antragsformular unter www.kuvb.de genehmigt werden. Wenn uns die Genehmigung am Lehrgangstag nicht vorliegt, stellen wir dem Auftraggeber die aktuell gültige(n) Teilnahmegebühr(en) in Rechnung.