Fotp: J. F. Müller / DRK e.V.Der Erste Hilfe Kurs am Kind wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzieher/-innen und an alle, die mit Kindern zu tun haben. Es werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt.
Seit 01.07.2019 haben sich die Berufsgenossenschaft und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) auf ein gemeinsames Abrechnungsverfahren geeinigt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger/Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft über die Änderungen.
Für betrieblich Ersthelfende übernimmt in der Regel Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Lehrgangsgebühr. Die Schulung muss vorab mit einem Antragsformular unter www.kuvb.de genehmigt werden. Wenn uns die Genehmigung am Lehrgangstag nicht vorliegt, stellen wir dem Auftraggeber die aktuell gültige(n) Teilnahmegebühr(en) in Rechnung.
Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.
Themen:
Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.