Kostenübernahme bei betrieblich Ersthelfenden:
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Aus- und Fortbildungen für betrieblich Ersthelfende durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Nach Ihrer Anmeldung zum Kurs erhalten Sie von unserem System automatisch ein Formular, das zusammen mit evtl. erforderlichen Kostenzusagen/ Genehmigungsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Kurstag vorliegen muss. Sie finden dieses Formular zusätzlich in unserem Servicebereich.
Ausnahmen/Sonderregelungen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen unter www.bgn.de ein personalisiertes Abrechnungsformular anfordern
BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Schulung muss vorab unter www.bgw-online.de beantragt werden und genehmigt werden.
KUVB/ LUK
Die Schulung muss vorab mit einem Antragsformular unter www.kuvb.de genehmigt werden.